Nein. AKW werden bevorzugt behandelt und sind von der eigentlich vorgeschriebenen Haftung, wie sie für andere Betriebe insbesondere Stromproduzenten vorgeschrieben ist, weitgehend befreit. Einzelne AKW sind bis 250Mio€ versichert, ein Pool von AKW versichert bis 2.5Mrd€. Darüberhinaus springt der Staat ein. Der zu versichernde Schaden müsste aber 6000Mrd€ versichern.Würde diese Ausnahme aufgehoben, würden die Stromproduktionspreise auf das 20 bis 40 fache steigen. (Manager Magazin, Handelsblatt, Wikipedia)
(Als Maßstab: Alleine Der Bau eines AKW bewegt sich in der Größenordnung 20Mrd€ (Flamanville Frankreich im Bau) und 30Mrd€ (Hinkley Point C Großbrittanien), die Versicherungssumme des AKW Pool reicht gerade für etwa ein zehntel des Baus eines einzelnen AKW)
Es gibt aber eine ausführliche statistische Rechnung auf der pro-AKW Website Nuklearia , die behauptet die gängige Risikoabschätzung sei viel zu pessimistisch und unwissenschaftlich.
In einer Bundestagsstudie 1990 wird eine Übersicht über diese Frage gegeben. Schäden von Tschernobyl werden durch Prognos auf 100mrd€, durch Greenpeace Studie auf 200Mrd€ angegeben.
Quellen:
https://www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/a-761954.html
https://drive.google.com/file/d/1tx2fTlwXVnFP_vVAvt1UScrXRhmPO9vT/view?usp=share_link
https://drive.google.com/file/d/14VQ3fQlAlQoVG4f8b4s43h3A0rA8p_4i/view?usp=share_link
https://drive.google.com/file/d/1DokDnnEYp-WJrzahYSRyNa8Fvv8_g5TF/view?usp=share_link
https://drive.google.com/file/d/1tj0p5PeD0KA0H95sXZnBC9zLDsswPFOX/view?usp=share_link
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